Business Solution - AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Geschäftskunden

Unsere Liefer-, Geschäfts- und Zahlungsbedingungen für Geschäftskunden

Aufgrund seiner jahrelangen Erfahrungen im Versandhandel ist Lautsprecher Teufel in der Lage, sich optimal um die Sicherheit und Zufriedenheit aller Kunden zu kümmern. Bei Verträgen zwischen Geschäftskunden, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind (nachfolgend Auftraggeber oder Endnutzer) und der Lautsprecher Teufel GmbH (nachfolgend Lautsprecher Teufel; zusammen auch Parteien genannt), gelten die folgenden Liefer-, Geschäfts- und Zahlungsbedingungen – jeweils in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung:

1. Allgemeines/Rangfolge der Regelungen und Anwendungsbereich
a) Für den Abschluss des Kaufvertrags gelten ausschließlich die Regelungen in der Auftragsbestätigung sowie ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Stellt der Auftraggeber abweichende Vertragsbedingungen, werden diese auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Lautsprecher Teufel ihnen nicht widerspricht. Eine Einbeziehung von abweichenden Vertragsbedingungen des Auftraggebers setzt eine schriftliche (keine E-Mail) Zustimmung von Lautsprecher Teufel voraus. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall; insbesondere bedeutet die Auftragsannahme und/oder die vorbehaltslose Ausführung von Leistungen keine Zustimmung durch Lautsprecher Teufel.
b) Die Regelungen in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor und werden gegebenenfalls durch diese AGB ergänzt.

2. Vertragsabschluss
a) Sofern der Vertrag nicht über eine Marktplatzplattform (wie z.B. CONRAD, siehe dazu unten c)), sondern durch eine direkte Kontaktaufnahme mit der Lautsprecher Teufel zustande kommt, gilt Folgendes: Die Angebote der Lautsprecher Teufel GmbH sind freibleibend und unverbindlich; dies gilt auch, wenn Lautsprecher Teufel dem Auftraggeber Produktdarstellungen oder andere Unterlagen zur Verfügung stellt.
b) Übersendet Lautsprecher Teufel dem Auftraggeber ein Angebot, hat der Auftraggeber gegenüber Lautsprecher Teufel die Annahme in Textform zu erklären. Das unterschriebene Angebot gilt als verbindliches Vertragsangebot des Auftraggebers. Mit Eingang der Auftragsbestätigung von Lautsprecher Teufel beim Auftraggeber kommt der Vertrag zustande. Soweit im Angebot nicht anders geregelt, hält sich Lautsprecher Teufel für einen Zeitraum von vierzehn Tagen an den Inhalt des Angebots gebunden.
c) Bei Vertragsschlüssen über einen Marktplatz für Geschäftskunden (z.B. CONRAD) gilt abweichend von Ziffer 2. a) und b) Folgendes:
Lautsprecher Teufel bietet über den Marktplatz CONRAD Produkte für den ausschließlichen Erwerb von Geschäftskunden an. Der Verkauf und der Versand der Produkte über die Plattform erfolgt allein durch Lautsprecher Teufel. Die von Lautsprecher Teufel auf der Plattform angebotenen Produkte können Sie in den virtuellen Warenkorb legen. Vor Abschicken der Bestellung können Sie die eingegebenen Daten jederzeit ändern und einsehen. Falls Sie den Bestellprozess komplett abbrechen möchten, können Sie auch einfach das Browser-Fenster schließen. Durch Klicken auf „zur Kasse“ und sodann auf „jetzt zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie sodann ein verbindliches Kaufangebot der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären. Die Angebotsannahme wird ausschließlich von CONRAD per E-Mail verschickt.
d) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich Ihrer Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang. Der Vertragstext wird von CONRAD gespeichert und ist für Sie jedoch nicht zugänglich.
e) Vertragspartner des Auftraggebers ist die:
Lautsprecher Teufel GmbH
Geschäftsführer: Sascha Mallah 
Budapester Str. 44
10787 Berlin
Germany
Registernummer HRB 20271 beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Umsatzsteuer-ID: DE136745959
Kontakt: www.teufel.de/kontakt

Verträge mit anderen Dienstleistern, z.B. StreamingDiensten wie Spotify deren Dienste Sie mit einigen unserer Produkte nutzen können, müssen Sie unmittelbar mit diesen Anbietern abschließen.

3. Preise und Zahlungsbestimmungen, Zahlarten
a) Die in Verträgen und Aufträgen angegebenen Preise verstehen sich in Euro inkl. Umsatzsteuer. Soweit nicht in der Auftragsbestätigung abweichend vereinbart, kann die Ware per Vorkasse, PayPal oder per Rechnung bezahlt werden. Die Bankverbindung von Lautsprecher Teufel ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Bei Zahlung per PayPal erfolgt die Belastung des Kontos des Auftraggebers sofort. Bei Kaufverträgen über den Marktplatz CONRAD gilt Folgendes: Die auf der Plattform angegebenen Preise verstehen sich als netto Preise. CONRAD wird Ihnen nach Kaufabschluss eine Rechnung per E-Mail senden. Zahlungen werden ausschließlich über den von CONRAD beauftragten Zahlungsdienstleister Webhelp Payment Services GmbH abgewickelt. Zahlen Sie bitte nicht an Lautsprecher Teufel, sondern nur an den in der Rechnung angegebenen Zahlungsempfänger.
b) Die Transport- und Versandkosten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder aus den auf dem Marktplatz CONRAD angegebenen Bedingungen
c) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen vierzehn Werktage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig und ohne Abzug zu zahlen. Lautsprecher Teufel ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt Lautsprecher Teufel spätestens im unverbindlichen Angebot.
d) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstellung auf dem Konto von Lautsprecher Teufel.
e) Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht.
f) Gegen Ansprüche von Lautsprecher Teufel kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Auftraggebers gegen Lautsprecher Teufel aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Leistungspflicht.

4. Gesetzliche Gewährleistung
a) Die Beschaffenheit der Ware ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung, den Produktdarstellungen und Angaben von Lautsprecher Teufel. Darin angegebene technische Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen stellen grundsätzlich keine Zusicherungen oder Garantien dar, es sei denn in der Auftragsbestätigung ist ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart. Öffentliche Äußerungen oder Anpreisungen von Lautsprecher Teufel oder sonstige Werbung stellen keine Beschreibungen der Beschaffenheit der Ware dar.
b) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt Lautsprecher Teufel, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Auftraggebers als unberechtigt heraus, kann Lautsprecher Teufel die dadurch entstandenen Kosten vom Auftraggeber ersetzt verlangen, wenn für den Auftraggeber erkennbar war, dass das Mangelbeseitigungsverlangen unberechtigt war.
c) Der Auftraggeber kann in Bezug auf Sachmängel, die durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht worden sind und nicht der Verantwortungssphäre von Lautsprecher Teufel zuzurechnen sind, keine Ansprüche gegenüber Lautsprecher Teufel herleiten. Dies kann insbesondere

- Änderungen, Reparaturen, Reinigungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe in die Substanz der Ware,
- Verstöße gegen die Betriebsanweisungen, die Anwendungsdokumentation oder sonstige Bedienungsanleitungen oder
- eine unsachgemäße Bedienung durch den Auftraggeber oder Dritte betreffen.
d) Sollte die gelieferte Ware mangelhaft sein, kann Lautsprecher Teufel wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Die Rechte von Lautsprecher Teufel, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

e) Sollte die Nacherfüllung durch Lautsprecher Teufel fehlgeschlagen sein oder Lautsprecher Teufel die Nacherfüllung endgültig verweigern, kann der Auftraggeber bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel ist der Auftraggeber jedoch nicht zum Rücktritt berechtigt.
f) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und Lautsprecher Teufel offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
g) Auftraggeber, die Ware über den Marktplatz CONRAD erworben haben, müssen Gewährleistungsansprüche in einem ersten Schritt direkt über CONRAD geltend machen. Ohne vorherige Information an CONRAD kann Lautsprecher Teufel Ihre Käufe systemseitig nicht zuordnen. Von CONRAD erhalten Sie nach der Mitteilung von möglichen Gewährleistungsansprüchen weitere Anweisungen, wie in Ihrem Fall weiter zu verfahren ist.

5. Vertragliche Garantie
Lautsprecher Teufel übernimmt eine Garantieverpflichtung für Produkte der Marke Teufel nach den folgenden Bestimmungen.

Außerhalb der Garantie gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Diese bleiben von dieser Garantieerklärung unberührt. Garantiegeber ist die Lautsprecher Teufel GmbH, Budapester Str. 44, 10787 Berlin/Germany.

Die Garantie gilt nicht für Produkte der Marke Teufel, die vom Ersterwerber nicht unmittelbar bei Lautsprecher Teufel GmbH erworben wurden. Wir gewähren keine Garantie auf kostenlose Warenzugaben oder kostenpflichtige Fanartikel (wie z.B. T- Shirts, Mützen, Jacken, etc.). Die Ausführung von Teufel-Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Weitere Voraussetzung für die Erbringung der Garantieleistung ist, dass Sie zusammen mit dem Gerät eine Kopie der Originalrechnung vorlegen.

Die Garantie unterliegt weiter den folgenden Bestimmungen:

a) Wir gewähren Ihnen 12 Jahre Garantie für Gehäuse, Chassis und Frequenzweichen von passiven Lautsprechern, gerechnet ab Übergabe der Kaufsache. Hiervon nicht umfasst, sind Mängel am Gehäuse oder der Gehäuseoberfläche, die auf natürliche oder übliche Abnutzungs- und Alterserscheinungen zurückzuführen sind (z.B. Verfärbungen). Der Garantieanspruch erlischt auch im Falle einer Umlackierung des Gehäuses.
b) Wir gewähren Ihnen 2 Jahre Garantie für elektronische Geräte, elektrische Komponenten und elektrische Bauteile, Portables, Kopfhörer, Streaming- und/oder Bluetooth- Geräte und aktive Lautsprecher, gerechnet ab dem Kaufdatum.
c) Wir gewähren Ihnen 2 Jahre Garantie für die Bereitstellung funktionserhaltender Aktualisierungen bei Produkten mit digitalen Inhalten, gerechnet ab Übergabe der Kaufsache. Sobald eine Aktualisierung zur Verfügung steht, werden Sie je nach Art des Produktes darauf entweder in der dazugehörigen App, auf dem Geräte-Display oder auf unserer SupportSeite hingewiesen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, unsere Produkte mit digitalen Inhalten an die Anforderungen neuer technischer Umgebungen (z.B. neue Betriebssysteme) anzupassen und kostenfrei weiterzuentwickeln. Die Haftung für Sachmängel, die infolge von Ihrerseits unterlassenen Installationen von Aktualisierungen trotz ordnungsgemäßer Bereitstellung und Information seitens Teufel entstehen, ist ausgeschlossen.

Tritt ein Mangel innerhalb der Garantiezeit gemäß vorstehender lit. b) und c) auf, so erlischt die Garantie
i) nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat und
ii) nicht vor dem Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware an Sie übergeben wurde.

Treten innerhalb der genannten vertraglichen Garantiefristen Mängel auf, die weder auf einer Beschädigung infolge gebrauchswidriger Benutzung, unsachgemäßer Behandlung, Veränderungen des Gerätes (z.B. Aufschrauben des Gehäuse, Ausbau von Komponenten) durch den Endnutzer noch auf einer elektrischen oder mechanischen Überlastung beruhen und wurden bisher weder durch Sie noch durch einen Dritten Reparaturversuche unternommen, so werden wir das Gerät nach eigenem Ermessen entweder ersetzen oder reparieren. Falls uns ein in jeder Hinsicht identisches Gerät nicht mehr zur Verfügung steht, sind wir berechtigt, den Ersatz durch ein technisch gleichwertiges Gerät zu leisten. Für den Fall, dass uns die von uns gewählte Art der Garantieerfüllung nicht möglich ist, ersetzen wir Ihnen den Zeitwert des betreffenden Geräts. Ihre Inanspruchnahme der Teufel-Garantieleistungen erfolgt stets unentgeltlich.

Der vertragliche Garantieanspruch besteht nicht für Änderungen an der Software eines Geräts oder Änderungen an externer Software mit denen das Gerät interagiert, soweit diese von einem anderen Unternehmen vorgenommen wurden und nach Übergabe des Geräts an Sie erfolgen. Lautsprecher Teufel weist darauf hin, dass Zugriffe auf das Gerät und Veränderungen der Software durch Unternehmen möglich sind, deren Dienste wie bspw. MusicStreaming-Dienste, Sie über das Gerät in Anspruch nehmen.

Um unserer vertraglichen Garantieerfüllung nachzukommen, kontaktieren Sie uns bitte vor Einsendung des defekten Gerätes und der Rechnungskopie telefonisch unter +49 (0) 30 21784210 oder schriftlich über www.teufel.de/b2b/contact

Ist die vertragliche Garantieerfüllung im Zuge der Ersatzlieferung erfolgt, sind Sie dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware unverzüglich, bestenfalls Zugum-Zug bei Ankunft der Ersatzlieferung, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen an Lautsprecher Teufel auf unsere Kosten nach den im vorherigen Abschnitt genannten Kriterien zurückzusenden. Wir behalten uns vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen, sollte die Herausgabe verweigert werden oder zu spät erfolgen.

Wenn Sie sich bei der Einsendung berechtigter Garantieansprüche an unsere Rücksendevorgaben, Verpackungsrichtlinien und Verpackungsanweisungen für Gefahrgüter halten, tragen wir die Gefahr der Beschädigung und des Verlustes während des Transports und übernehmen die Rücksendekosten, sofern die Rücksendung aus einem der von uns belieferten Länder erfolgt.

6. Haftung

a) Die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei:

- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
b) Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
c) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
d) Die jeweilige geschädigte Partei hat der anderen Partei den Schaden unverzüglich anzuzeigen.
e) Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln, außer Schadensersatzansprüche, verjähren in einem Jahr ab Übergabe der Ware. Dies gilt nicht für die Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln bei Ware i. S. d. § § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder bei Mängeln i. S. d. § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB.
f) Soweit eine Partei nicht unbeschränkt haftet, verjähren die in Ziffern 6 a) und 6 b) genannten Schadensersatzansprüche – soweit sie nicht auf eine Haftung wegen Vorsatzes zurückgehen – in einem Jahr vom Beginn der gesetzlichen Verjährung gemäß §§ 199 bis 201 BGB an.

7. Lieferbedingungen / Rücktrittsrecht bei nicht verfügbaren Produkten / höhere Gewalt

a) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Europäischen Freihandelszone. Wir behalten uns vor, einige angebotene Waren von der Belieferung in bestimmte Landesteile auszuschließen. Über etwaige Beschränkungen informieren wir Sie während des Bestellvorgangs, wenn Sie Ihre Lieferadresse eingeben, oder in der Detailbeschreibung der Ware. Bei Käufen über den Marktplatz CONRAD ist das Liefergebiet auf Deutschland beschränkt.
b) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von Lautsprecher Teufel an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.
c) Aufgrund der Größe unserer Produkte ist ein Versand an Packstationen nicht möglich. Bei Zustellung per DHL erfolgt die Lieferung direkt bis in die Geschäftsräume. Dabei kann es bei Lieferungen per DHL vorkommen, dass eine aus mehreren Paketen bestehende Sendung an verschiedenen Tagen angeliefert wird. Sollte eine Annahme der Sendung in den Geschäftsräumen nicht möglich sein, erhält der Auftraggeber eine Benachrichtigung von der DHL, um die Ware dann vom jeweiligen Postamt abholen zu können. Bei einer Zustellung per Spedition (innerhalb und außerhalb Deutschlands), also bei größeren, auf einer Einwegpalette verpackten Systemen, erfolgt die Lieferung bis vor die Geschäftsräume (Bordsteinkante). Für den weiteren Transport muss der Auftraggeber selber Sorge tragen. Die Einwegpalette verbleibt beim Auftraggeber und ist fach- und sachgerecht zu entsorgen.
d) Der voraussichtliche Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
e) Sofern Lautsprecher Teufel den Liefertermin aus Gründen, die Lautsprecher Teufel nicht zu vertreten hat (Nichtverfügbarkeit der Leistung), nicht einhalten kann, wird der Auftraggeber hiervon unverzüglich informiert und dem Auftraggeber wird gleichzeitig ein voraussichtlicher, neuer Liefertermin mitgeteilt. Sollte Lautsprecher Teufel auch zu diesem Termin aus denselben Gründen nicht liefern können, ist Lautsprecher Teufel berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird in dem Fall unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferer bei kongruenten Deckungsgeschäften, für die weder Lautsprecher Teufel noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder bei denen Lautsprecher Teufel im Einzelfall nicht zur Beschaffung verpflichtet ist.
f) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung Bestimmten über.
g) Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann Lautsprecher Teufel angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung der Forderung ergreifen; fordert Lautsprecher Teufel erneut zur Zahlung auf oder lässt Lautsprecher Teufel den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellt Lautsprecher Teufel dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung. § 288 Abs. 5 BGB bleibt unberührt.
h) Schwerwiegende, betriebsfremde, von außen herbeigeführte Ereignisse (‚höhere Gewalt‘), wie insbesondere aber nicht abschließend Naturkatastrophen, Epidemien, Arbeitskämpfe, politische Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien beide Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Parteien sind verpflichtet, sich über den Eintritt eines solchen Hindernisses unverzüglich zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Sollte eine Vertragsanpassung nicht möglich oder unzumutbar sein (z.B. weil die höhere Gewalt unbestimmte Zeit andauern wird), kann jede Partei durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil vom Vertrag zurücktreten.

8. Gebühren/Zölle/Umsatzsteuer
Bei Lieferungen in die Schweiz fallen für den Auftraggeber keine zusätzlichen landesspezifische Zölle, Steuern und Gebühren an. Bei sonstigen Lieferungen in Länder, die der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bzw. der Europäischen Freihandelszone, aber nicht der Europäischen Union angehören, ergeben sich die Einzelheiten zur Abrechnung landesspezifischer Zölle, Steuern und Gebühren aus dem Angebot.

9. Eigentumsvorbehalt, Testware
a) Der Verkauf erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Lautsprecher Teufel.
b) Solange das Eigentum noch nicht auf den Auftraggeber übergegangen ist, hat der Auftraggeber Lautsprecher Teufel unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Kaufsache gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Lautsprecher Teufel gerichtliche und außergerichtliche Kosten einer Klage nach § 771 Zivilprozessordnung (ZPO) zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den bei Lautsprecher Teufel entstandenen Ausfall.
c) Sollte Ware zu Testzwecken an den Auftraggeber übergeben werden, erwirbt der Auftraggeber hieran kein Eigentum. Der Auftraggeber ist zur pfleglichen Behandlung der Testware verpflichtet.

10. Abtretungsverbot

Der Auftraggeber ist zur Abtretung der aus diesen AGB und dem jeweiligen Kaufvertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Lautsprecher Teufel berechtigt. Soweit anwendbar, bleibt § 354a HGB unberührt.

11. Geheimhaltung
a) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit den jeweiligen Verträgen zugänglich werdenden Informationen vertraulich zu behandeln und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – ohne schriftliche Einwilligung der anderen Partei weder an Dritte weiterzuleiten noch Dritten in irgendeiner Weise zugänglich zu machen.
b) Dies gilt nicht für Informationen, die an zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Berater weitergegeben werden.

12. Urheberrechte
Wir haben an allen digitalen Inhalten, insbesondere an allen Bildern, Filmen und Texten, die in unserem Online Shop veröffentlicht werden, entsprechende Urheber- und/oder exklusive Nutzungsrechte. Eine Verwendung oder Extrahierung dieser Inhalte ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
a) Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlich Berlin.
b) Verträge unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
c) Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA)


Lesen Sie bitte diesen Endnutzer-Lizenzvertrag (nachfolgend EULA genannt) aufmerksam und vollständig durch. Wenn Sie das Google Cast- fähige Produkt von Lautsprecher Teufel (nachfolgend Google Cast- Gerät genannt) und die zu seiner Bedienung geeignete App benutzen, stimmen Sie dem EULA zu. Sie dürfen das Google Cast- Gerät und die App nur entsprechend diesem EULA nutzen.

Dieser EULA regelt Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den Softwareprogrammen, einschließlich etwaiger Updates und Upgrades und Online- oder Offline-Dokumentationen, die Ihnen von Lautsprecher Teufel oder von Drittanbietern, von denen diese Softwareprogramme stammen, auf dem Google Cast- Gerät zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Der EULA gilt auch für etwaige Daten, die beim Betrieb der Softwareprogramme entstehen (alles zusammen nachfolgend Software genannt).

Unabhängig von diesem EULA kann die Nutzung einzelner Softwareprogramme auf dem Google Cast- Gerät Gegenstand der Lizenzbedingungen von Drittanbietern, von denen diese Softwareprogramme stammen, sein. Diese Lizenzbedingungen gelten in diesem Falle ergänzend zu diesem EULA. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem EULA und den Lizenzbedingungen von Drittanbietern gehen die Lizenzbedingungen von Drittanbietern vor.

1. Softwarelizenz


a) Lautsprecher Teufel räumt Ihnen ein unentgeltliches Recht zur Nutzung der Software ausschließlich im Zusammenhang mit dem Google Cast- Gerät ein, auf dem die Software ursprünglich von Lautsprecher Teufel installiert wurde. Lautsprecher Teufel und Drittanbieter behalten sich alle Rechte an der Software vor, die Ihnen mit diesem Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt wurden. Das Nutzungsrecht entfällt, sobald das Google Cast- Gerät, auf dem die Software installiert ist, endgültig nicht mehr benutzt wird.

b) Sie dürfen diese Software in keiner Weise vervielfältigen, bearbeiten, verändern oder Bearbeitungen und Veränderungen vervielfältigen. Funktionen und Mechanismen, die dem Schutz der Software gegen eine unerlaubte Verwendung dienen, dürfen von Ihnen nicht manipuliert oder umgangen werden. Weiterhin dürfen Sie die Software oder einzelne Komponenten der Software nicht zum Zwecke der Nutzung der Komponenten auf einem anderen oder mit einem anderen Google Cast- Gerät trennen und einzeln oder zusammen anderweitig verwenden. Sie dürfen die Software nicht zurückentwickeln (reverse engineering), auseinandernehmen (disassembling). Eine Dekompilierung ist ausschließlich zu dem Zwecke erlaubt, die Interoperabilität der Software mit anderen Software- oder Hardwarekomponenten herzustellen, soweit dies nach dem Recht erlaubt ist, dem diese Vereinbarung unterfällt.  

c) Die Beschränkung der Lizenz nach a) und b) gilt nicht für Softwareprogramme oder - Programmkomponenten, die einer Open-Source-Lizenz unterfällt. Die Nutzung dieser Softwareprogramme oder - Programmkomponenten richtet sich ausschließlich nach der jeweils einschlägigen OpenSource-Lizenz in der jeweiligen Fassung, die zum Zeitpunkt der Nutzungshandlung gilt. Der Nutzer ist verpflichtet, sich bei jeder Nutzung eines Softwareprogramms oder einer Programmkomponenten, die einer Open-Source-Lizenz unterfällt, über die jeweiligen Lizenzbedingungen zu informieren und die jeweiligen Lizenzbedingungen strikt einzuhalten. Soweit die Open-Source-Lizenz die Verpflichtung des Anbieters enthält, dem Nutzer den Quellcode der Software zugänglich zu machen, kann der Endnutzer sich diesbezüglich an Lautsprecher Teufel wenden.

d) Sie dürfen etwaige Marken oder sonstige Hinweise auf das Google Cast- Gerät oder den Hersteller des Google Cast- Geräts oder von Teilen des Google Cast- Geräts oder der Software nicht vom Google Cast- Gerät entfernen oder verändern, verdecken oder verunstalten.
 
2. Inhaltsdienste

a) Der Erwerb oder die Nutzung des Google Cast- Gerätes und der Software berechtigen Sie nicht, auf Inhalte (Musik oder andere Tonaufnahmen, Filme etc.) zuzugreifen, die von einem Drittanbieter (nachfolgend Inhaltsanbieter) in einem Netzwerk oder auf einem Server zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung dieser Inhalte ist ausschließlich von den Bedingungen abhängig, zu denen der Inhaltsanbieter die Inhalte zum Abruf zugänglich macht. Zur Nutzung dieser Inhalte müssen Sie eine Vereinbarung mit dem Inhaltsanbieter abschließen, die Sie gegebenenfalls zur Zahlung eines Entgelts für die Nutzung der Inhalte an den Inhaltsanbieter verpflichtet. Lautsprecher Teufel oder ein Drittanbieter, von dem ein Softwareprogramm auf dem Google Cast- Gerät stammt, sind für die Bereitstellung und Nutzung der Inhalte durch einen Inhaltsanbieter nicht verantwortlich.

b) Soweit Sie mit dem Google Cast- Gerät und der Software auf rechtlich geschützte Inhalte (Musik oder andere Tonaufnahmen, Filme etc.) zugreifen, dürfen das Google Cast- Gerät und die Software nur in dem Umfang nutzen, in dem der Zugriff auf diese Inhalte nach dem Recht, dem dieser Vertrag oder die Inhalte unterfallen, Ihnen nach Gesetz oder Vertrag erlaubt ist. Sie stellen Lautsprecher Teufel und jeden Drittanbieter, von dem ein Softwareprogramm auf dem Google Cast- Gerät stammt, von allen Ansprüchen frei, die sich als einer rechtswidrigen Nutzung von Inhalten ergeben können. Die Freistellung gilt auch für etwaige Kosten, die Lautsprecher Teufel oder einem Drittanbieter, von dem ein Softwareprogramm auf dem Google Cast- Gerät stammt, im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Nutzung von Inhalten durch Sie entstehen. Im Falle einer rechtswidrigen Nutzung von Inhalten sind Sie damit einverstanden, dass Lautsprecher Teufel oder ein Drittanbieter, von dem ein Softwareprogramm auf dem Google Cast- Gerät stammt, alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Schutzrechte an den Inhalten sicherzustellen. Solche Maßnahmen können auch Online-Kontrollen der Nutzung der Software durch Sie oder einen anderen Anwender des Google Cast- Geräts einschließen, die eine Prüfung der rechtmäßigen Nutzung der Software ermöglichen.

3. Internetverbindung

Die Nutzung des Google Cast- Geräts und der OnlineZugriff auf Inhalte Dritter setzen eine Internetverbindung voraus. Für eine Internetverbindung müssen Sie einen Nutzungsvertrag mit einem Telekommunikationsanbieter schließen. Lautsprecher Teufel oder ein Drittanbieter, von dem ein Softwareprogramm auf dem Google Cast- Gerät stammt, sind für die Leistungen des Telekommunikationsanbieters nicht verantwortlich. Lautsprecher Teufel oder ein Drittanbieter, von dem ein Softwareprogramm auf diesem Google Cast- Gerät stammt, gewährleisten ebenso wenig, dass die von Ihnen unterhaltene Internetverbindung ausreichend ist, um alle Funktionalitäten des Google Cast- Geräts oder der darauf installierten Software nutzen zu können. Die Zurverfügungstellung, Qualität und Sicherheit Ihrer Internetverbindung obliegt alleine Ihrem Telekommunikationsanbieter und den mit ihm vom Endnutzer vereinbarten Bedingungen.

4. Updates und Upgrades

Der Endnutzer ist damit einverstanden, dass Lautsprecher Teufel oder Drittanbieter, von denen ein Softwareprogramm auf dem Google Cast- Gerät stammt, die Software regelmäßig und im eigenen Ermessen automatisch, d.h. ohne seine vorherige Zustimmung, online upgraden, updaten oder anderweitig verändern. Solche Upgrades, Updates oder Veränderungen können gegebenenfalls Funktionalitäten der Software modifizieren oder löschen. Lautsprecher Teufel oder ein Drittanbieter, von dem ein Softwareprogramm auf dem Google Cast- Gerät stammt, können die weitere Nutzung der Software oder einer Softwarekomponente davon abhängig machen, dass Sie Upgrades, Updates oder Veränderungen vollständig installieren und akzeptieren. Die Nutzungsbedingungen dieses EULA gelten in vollem Umfange für die upgegradete, upgedatete oder veränderte Software oder Softwarekomponente weiter.

5. Haftung und Gewährleistung

a) Lautsprecher Teufel und der Endnutzer sind sich einig, dass die Fehlerfreiheit einer Software nach dem aktuellen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Unwesentliche Fehler der Software stellen keinen Mangel des Google Cast- Geräts dar. Lautsprecher Teufel wird sich bemühen, nicht unwesentliche Fehler im Rahmen eines OnlineUpdates der Software zu beheben.

b) Lautsprecher Teufel oder ein Drittanbieter, von dem ein Softwareprogramm auf dem Google Cast- Gerät stammt, gewährleisten nicht, dass die Funktionen, in der Software enthalten sind, ihren Anforderungen entsprechen, und dass die Software regelmäßig geupdatet wird.

c) Soweit mit dem Google Cast- Gerät und der Software auf Netzwerke oder Server von Lautsprecher Teufel oder eines Drittanbieters, der auch ein Inhaltsanbieter sein kann, zugegriffen werden kann, gewährleistet Lautsprecher Teufel mit der Einräumung eines Nutzungsrechts an der Software, nicht, dass jederzeit und ununterbrochen ein Zugriff auf die Netzwerke oder Server von Lautsprecher Teufel oder des Drittanbieters besteht.

d) Lautsprecher Teufel oder ein Drittanbieter, von dem ein Softwareprogramm auf dem Google Cast- Gerät stammt, übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung in allen Fällen, in denen der Endnutzer das Google Cast- Gerät und die Software in einem Umfeld nutzt, indem es nach Gesetz, Vertrag, Hausrecht oder aus sonstigen Gründen gegebenenfalls nicht genutzt werden darf (z.B. Krankenhäuser, nukleartechnische Anlagen, Flugzeuge).

6. Kündigung

Lautsprecher Teufel oder ein Drittanbieter, von dem ein Standardprogramm auf dem Google Cast- Gerät stammt, sind berechtigt, diesen EULA und etwaige ergänzende Bestimmungen zu Gunsten des Drittanbieters zu kündigen und damit dem Endnutzer die weitere Nutzung der Software zu verbieten, wenn der Endnutzer eine Bestimmung dieses EULA ein weiteres Mal verletzt, nachdem er zuvor von Lautsprecher Teufel oder dem Drittanbieter bereits auf eine Verletzung dieses EULA hingewiesen wurde. Im Falle einer Kündigung sind sie nicht mehr berechtigt, die Software oder das von der Kündigung betroffene Standardprogramm zu nutzen.

7. Einbeziehung von Drittanbietern

a) Jeder Drittanbieter, von dem ein Softwareprogramm auf dem Google Cast- Gerät stammt, ist berechtigt, sämtliche Rechte von Lautsprecher Teufel, die sich aus den Bestimmungen dieses EULA gegen den Endnutzer ergeben, im eigenen Namen gegen den Endnutzer geltend zu machen und durchzusetzen, soweit der Drittanbieter von dem Verhalten des Endnutzers betroffen wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Verhalten des Endnutzers Interessen des Drittanbieters an seinen Softwareprogramm berührt.

b) Google Cast for Audio

aa) Google Cast for Audio ist eine softwarebasierte Technik der Google, Inc, USA, die dem Google Cast- Gerät einen kabellosen Zugriff auf von Google zur Verfügung gestellte Inhalte ermöglicht. Bei der Installation dieser Technik müssen Sie die Google Terms of Services (https://www.google.com/policies/terms/) und die Google Privacy Policy (https://www.google.com/policies/privacy/) akzeptieren. Ohne Ihre ausdrückliche Akzeptanz dieser Google Policies ist eine Nutzung der Technik nicht möglich.

bb) Soweit die Google Cast-Technik von Lautsprecher Teufel nachträglich auf einem Google Cast- Gerät installiert wird, können Sie sie nachträglich aktivieren. In diesem Fall müssen Sie ebenfalls die Google Terms of Services (https://www.google.com/policies/terms/) und die Google Privacy Policy (https://www.google.com/policies/privacy/) akzeptieren. Ohne Ihre ausdrückliche Akzeptanz dieser Google Policies ist eine Nutzung der Google Cast-Technik nicht möglich.

cc) Google Cast for Audio nutzt neben Software, deren Nutzung durch Schutzrechte von Google Google oder Dritten eingeschränkt ist, auch Open-Source-Software, die den Bedingungen einer Open-Source-Lizenz unterliegen. Nähere Informationen dazu sind über https://support.google.com/googlecast/answer/6121012 abrufbar. Mit der Nutzung von Google Cast for Audio erkennt der Endnutzer die Voraussetzungen und Beschränkungen dieser Open-Source-Lizenz an.

c) StreamUnlimited Engineering GmbH

Das Google Cast- Gerät enthält ein Softwareprogramm der StreamUnlimited Engineering GmbH, Österreich (nachfolgend StreamUnlimited genannt), dass für die Nutzung von Google Cast for Audio und zukünftig gegebenenfalls für andere Techniken und Dienste benötigt wird. In Ergänzung zu den Nutzungsbedingungen für Software auf dem Google Cast- Gerät gelten für die Nutzung der StreamUnlimited-Software folgende Bedingungen, die mit der Ingebrauchnahme der Software vom Endbenutzer akzeptiert werden.

aa) Der Endnutzer erkennt an, dass jeglicher Gebrauch der lizensierten Software auf bestimmte Cloud Server beschränkt ist. Die Voraussetzungen für den Gebrauch werden in den Best Practice zur Authentifizierung und Servernutzung (siehe nachfolgend) festgelegt.  

bb) Den Endnutzern ist es untersagt, die StreamUnlimited-Software auf ein anderes Google Cast- Gerät zu übertragen.  

cc) StreamUnlimited lehnt in dem Umfang, der vom anwendbaren Recht erlaubt ist, jede Gewährleistung ab. Im Ausschluss der Gewährleistung inbegriffen sind stillschweigende Garantien ausreichender Qualität, die Eignung für einen bestimmten Zweck, Verletzungen von Schutzrechten Dritter und Mängel, die sich im Verlauf der Nutzung der Software ergeben. StreamUnlimited gewährleistet ebenfalls nicht, dass die Benutzung der lizensierten Software nicht unterbrochen wird, fehlerfrei verläuft oder dass alle Mängel beseitigt werden.

dd) StreamUnlimited lehnt jegliche Haftung für irgendwelche direkten oder indirekten oder zufälligen Schäden oder Folgeschäden ab, die sich aus dem Gebrauch der lizensierten Software ergeben.

ee) StreamUnlimited lehnt jede Haftung für die Verfügbarkeit und die einwandfreie Funktionsweise von Audio Service-Funktionen wie Google Cast ab, es sei denn, dass nachgewiesen werden kann, dass StreamUnlimited vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

ff) Der Endnutzer ist damit einverstanden, dass sein Gebrauch der lizensierten Software von StreamUnlimited durch eine Protokollierung der Nutzeraktivitäten auf dem Cloud Server überprüft wird, dass auch Lautsprecher Teufel StreamUnlimited einen unzulässigen Gebrauch melden darf und dass Lautsprecher Teufel jegliche Prüfungsrechte, die Lautsprecher Teufel zustehen, an StreamUnlimited übertragen kann.

gg) Dem Endbenutzer ist bekannt, dass die Erlaubnis zur Nutzung der lizensierten Software unter bestimmten Bedingungen von StreamUnlimited widerrufen werden kann. Diese Bedingungen werden in den Best Practice Best Practice zur Authentifizierung und Servernutzung (siehe nachfolgend) festgelegt.  

hh) Der Endnutzern erkennt an, dass der Entwickler von Audio Service-Funktionen wie Google Inc. den Lizenzschlüssel zur Nutzung seiner Funktionen unabhängig von diesem EULA und den ergänzenden Nutzungsbedingungen von StreamUnlimited widerrufen kann, und dass StreamUnlimited diese Maßnahmen in keiner Weise beeinflussen kann. StreamUnlimited kann vom Endnutzer für solche Unterbrechungen der Services der Audio Service-Funktionen wie Google Cast nicht verantwortlich gemacht werden.

ii) Der Endnutzer ist damit einverstanden, dass StreamUnlimited berechtigt ist, seine geistigen Schutzrechte an der lizensierten Software gemäß diesem EULA durchzusetzen.

Best Practice zur Authentifizierung und Servernutzung

(i) Der Endnutzer erkennt an, dass die lizenzierte Software von der StreamUnlimited Engineering GmbH (nachfolgend StreamUnlimited genannt) entwickelt wurde und das StreamUnlimited den Cloud Server organisiert und unterstützt, der für den Zugang zu Audio Services erforderlich ist.

(ii) Der Endnutzern erkennt an, dass jede Nutzung der lizensierten Software oder der unterstützten OnlineMusik-Funktionen (z.B. Google Cast) oder jede andere Funktion eine Übertragung zu einem Cloud Server erforderlich machen kann, bei denen es sich um die „Google App Engine“, die von der Google, Inc., USA, betrieben und verwaltet wird, oder ein ähnliches Produkt, das von einem Dritten betrieben oder verwaltet wird, handelt. StreamUnlimited ist für einen unautorisierten Zugang zu diesem Cloud Server und für die dabei verarbeiteten Daten nicht verantwortlich. 
 
(iii) Der Endnutzer kann durch das Google Cast- Gerät oder in sonstiger Weise, die von Lautsprecher Teufel zugelassen wird, im Rahmen eines Abonnementvertrags auf den Cloud Server zugreifen.

(iv) Mit Zustimmung in die Bedingungen dieses  EULA und den zusätzlichen Nutzungsbedingungen von StreamUnlimited wird dem Endbenutzer ein nicht exklusives, widerrufliches, nicht übertragbares, beschränktes Recht eingeräumt, den jeweiligen Cloud Server in Übereinstimmung mit den Bedingungen des EULA und den zusätzlichen Nutzungsbedingungen von StreamUnlimited ausschließlich zum Zwecke des Streamings von Inhalten mittels der lizensierten Software und der entsprechenden Online-Musik-Funktionen, wie sie in dem Google Cast- Gerät eingebunden sind, eingeräumt.  

(v) Der Endnutzer erkennt an, dass er keine Rechte oder sonstigen Ansprüche an dem Cloud Server, Daten, Anwendungen, Geschäftsmethoden oder Teilen davon, oder irgendeinem Inhalt, der über den Cloud Server verarbeitet wird, hat.  

(vi) Die Berechtigung des Endnutzers zur Nutzung des Cloud Servers endet mit der Aufgabe des Eigentums am lizensierten Produkt.

(vii) Der Endnutzer erkennt an, dass StreamUnlimited berechtigt ist, mit angemessenen Mitteln den rechtmäßigen Gebrauch der lizensierten Software durch den Endnutzern zu überprüfen, um jede unrechtmäßige oder in sonstiger Weise unregelmäßige Nutzung der lizensierten Software (z.B. die Übertragung einer Kopie der lizensierten Software auf ein nicht-lizenzierte Google Cast- Gerät) aufzudecken. Die Identifizierung des Google Cast- Geräts des Endnutzers erfolgt dabei über ein integriertes individuelles Erkennungszeichen (Token), in dessen Einsatz zu Kontrollzwecken der Endnutzer zustimmt.

(viii) Das Google Cast- Gerät kommuniziert während jeder Operation mit dem Cloud Server. Dadurch werden von StreamUnlimited bestimmte Daten zur Authentifizierung und zur Prüfung des rechtmäßigen Gebrauchs der lizensierten Software generiert. Diese Datenverarbeitung verletzt keine Geheimhaltungsinteressen des Endnutzers, weil StreamUnlimited sich bei der Prüfung des richtigen Gebrauchs auf seine legitimen und vorherrschenden Interessen als Eigentümer der geistigen Schutzrechte an der lizensierten Software berufen kann.

(ix) Aus diesem Grunde erkennt der Endnutzer an, dass die Nutzung der lizensierten Software von StreamUnlimited bei jedem Zugriff auf den Cloud Server so überwacht wird, dass bei jeder Betätigung des Google Cast- Geräts von StreamUnlimited die MAC-Adresse (Media-Access-Control-Adresse), die IP-Adresse des Endnutzers, die Marke, Modellbezeichnung und Firmware-Version des Google Cast- Geräts, die Identifikationsnummer und der Zeitstempel des Zugriffs protokolliert wird. Durch die Analyse dieser Daten kann StreamUnlimited jeglichen Missbrauch der lizensierten Software feststellen. Der Endnutzer erkennt an, dass StreamUnlimited die Daten dieser Überwachungsaktivitäten speichern und verarbeiten und im Falle eines begründeten Verdachts eines rechtswidrigen Missbrauchs der lizensierten Software analysieren darf. StreamUnlimited ist außerdem berechtigt, die Daten in einem anonymen Format an den entsprechenden Entwickler einer von der lizensierten Software unterstützten Funktion übermitteln darf, wenn ein begründeter Verdacht einer Rechtsverletzung durch den Endnutzer besteht.

(x) Der Endnutzer erkennt an, dass StreamUnlimited das Recht zur Nutzung der lizensierten Software widerrufen kann, wenn die Analyse der überwachten Daten einen begründeten Verdacht einer unrechtmäßigen Nutzung der lizensierten Software nahelegt. Der Endnutzer erhält in diesem Falle eine automatische Benachrichtigung mit der Anweisung, sich an den Kundendienst zu wenden. Wenn sich dabei herausstellt, dass der Endnutzer ein berechtigter Nutzer ist, kann der Kundendienst das lizenzierte Produkt für ihn wieder reaktivieren.

(xi) Der Endbenutzer akzeptiert, dass StreamUnlimited wegen seiner geistigen Schutzrechte an der lizensierten Software und im Hinblick auf die Nutzung der lizensierten Software eine durch diesen EULA und die ergänzenden Nutzungsbedingungen von StreamUnlimited unmittelbar begünstigte Person ist. StreamUnlimited ist berechtigt, die Rechte an der lizensierten Software zu verteidigen und alle Rechte und Ansprüche, die sich aus einem Missbrauch der lizensierten Software oder einer Verletzung dieses EULA oder der ergänzenden Nutzungsbedingungen von StreamUnlimited ergeben, direkt gegen den Endbenutzer durchzusetzen.  

8. Sonstige anwendbare Bestimmungen

a) Neben diesem EULA gelten für die Nutzung des Google Cast- Geräts und der Software durch den Endnutzer die Datenschutzhinweise, die zwischen Lautsprecher Teufel und dem Endnutzer hinsichtlich der Nutzung des Google Cast- Geräts und der Software vereinbart wurden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem EULA und den Datenschutzhinweisen gehen die Datenschutzhinweise diesem EULA vor.

b) Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lautsprecher Teufel. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesem EULA gehen die Bestimmungen dieses EULA vor.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit der Erwerber und/oder Endnutzer des Google Cast- Gerätes Kaufmann ist, unterfällt der EULA dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist in diesem Falle Berlin.
Soweit der Erwerber und/oder Endnutzer des Google Cast- Geräts kein Kaufmann ist, gilt ebenfalls deutsches Recht, soweit nach dem Recht des Staates, in dem der Erwerber und/oder Endnutzer des Google Cast- Geräts ansässig ist, die Geltung ausländischen Rechts wirksam vereinbart werden kann.

Stand: 12.04.2023

AGB B2B [PDF]